Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!
Im Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Flüchtlinge und Wohnungslose im Team Hilfen für Wohnungsnotfälle (ZFW) die Stelle
einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters (w/m/d)
oder einer Sozialpädagogin bzw. eines Sozialpädagogen (w/m/d)
Kennziffer: E 2025 - 047 (bitte bei Bewerbung angeben)unbefristet ab dem 01.05.2025 zu besetzen.
Die Abteilung Flüchtlinge und Wohnungslose ist für die Handlungsfelder Asylbewerber und Flüchtlinge sowie für die vorbeugende Obdachlosenhilfe und die Wohnungsnotfälle der Stadt zuständig.
Zum Aufgabengebiet der Position gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung.
Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber werden darüber hinaus erwartet:
Der sichere Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware wird vorausgesetzt.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Flüchtlinge und Wohnungslose, Herr Klobuschinski (Tel. 0209 169 - 29 63), gerne zur Verfügung.
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 27.03.2025 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".
Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.