Banner

Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Jugend- und Familienförderung im Team Jugendförderung die Stelle

einer staatlich anerkannten Erzieherin bzw. eines staatlich anerkannten Erziehers (w/m/d)

als pädagogische Fachkraft der offenen Jugendarbeit

Kennziffer: E 2025 - 098 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.

Der Einsatz erfolgt im Jugendzentrum Kanzlerstraße (Stadtteil Heßler).


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

    Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein gesetzlich verankerter Bestandteil der sozialen Infrastruktur der Stadt Gelsenkirchen.

    Sie stellt einen wichtigen Beitrag zur Förderung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten dar. Zudem trägt sie dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden bzw. abzubauen, Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung zu befähigen sowie zu gesellschaftlicher Verantwortung und sozialem Engagement anzuregen.

    Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

    • Entwicklung, Planung und Umsetzung von zeitgemäßen Angeboten, attraktiven Projekten und Veranstaltungen sowie Durchführung von Ferienaktivitäten
    • Mitwirkung bei der pädagogischen Konzeptentwicklung
    • Sozialraumorientiertes Arbeiten sowie Aufbau und Pflege von Netzwerkstrukturen
    • Kontakt und Kooperation mit Behörden, Ämtern und anderen Institutionen
    • Begleitung von Ehrenamtlichen sowie Helferinnen und Helfern
    • Vorbereitungen zur Öffentlichkeitsarbeit
    • Umsetzung und Planung digitaler und erlebnispädagogischer Angebote
    • Anwendung und Überprüfung des Kinderschutzkonzeptes

    Die Einsatzzeiten richten sich nach den aktuellen Öffnungszeiten der Einrichtung. Es muss die Bereitschaft bestehen, auch am Wochenende sowie in den Schulferien tätig zu sein.


Das bringen Sie mit:

    Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss als Erzieherin bzw. Erzieher sowie die staatliche Anerkennung.

    Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber werden darüber hinaus erwartet:

    • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten sowie Fähigkeit zur motivierenden Ansprache der Zielgruppe
    • Sichere Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
    • Kenntnisse zu den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Jugendförderung und ju­gendpolitisch relevanten Themen sowie den gesetzlichen Grundlagen
    • Engagement und Flexibilität sowie Belastbarkeit
    • Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung

    Berufliche Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie im Umgang mit jungen Menschen sind von Vorteil.

    Zur Weiterentwicklung der Offenen Kinder-und Jugendarbeit sind frische Impulse und kreative Ideen aus den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport, Lifestyle sowie digitale Kenntnisse zum Einsatz von Social Media und zur Schaffung digitaler Angebotsstrukturen wünschenswert.

    Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:


Das ist Ihre Ansprechpartnerin:

Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Jugend- und Familienförderung, Frau Woelk (Tel. 0209 169 - 9303), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 21.05.2025 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

Zurück zur Übersicht Online-Bewerbung