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Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile - ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!

Im Referat Kinder, Jugend und Familien ist in der Abteilung Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Unterhaltsvorschuss im Team Beistandschaften die Teilzeitstelle

einer Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters (w/m/d)

Kennziffer: E 2024 - 237 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

    Der Arbeitsbereich des Teams Beistandschaften umfasst u.a. die Führung von Beistandschaften nach § 1712 BGB, die Beratung und Unterstützung in Sorgerechtsangelegenheiten nach § 18 SGB VIII sowie die Urkundstätigkeit nach dem Beurkundungsgesetz (BeurkG).

    Hierzu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

    • Beratung und Unterstützung nicht miteinander verheirateter Elternteile sowie junger Volljähriger zur Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für das Kind
    • Führung von Beistandschaften
    • Prüfung und Berechnung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder
    • Schriftverkehr und Verhandlung mit Unterhaltspflichtigen und Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten
    • Vorbereitung und Durchführung von Unterhaltsverfahren und Vaterschaftsfeststellungen sowie Wahrnehmung von Terminen beim Familiengericht
    • Vereinnahmung und Weiterleitung von geleisteten Unterhaltszahlungen und Abrechnung mit anderen Sozialleistungsträgern
    • Durchführung von Beurkundungen


Das bringen Sie mit:

    Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist:

    • die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes in der kommunalen Verwaltung z.B. durch den Abschluss als Bachelor of Laws (Fachrichtung Kommunaler Verwaltungsdienst) oder Bachelor of Arts (Kommunaler Verwaltungsdienst VBWL) bzw. als Diplom-Verwaltungswirtin/Diplom-Verwaltungswirt an der HSPV bzw. ehemals FHöV NRW oder einer vergleichbaren Hochschule eines anderen Bundeslandes

    oder

    • der Abschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. -fachwirt (Verwaltungslehrgang II)

    oder

    • der Abschluss als Bachelor of Arts der Fachrichtung Public Management

    oder

    • der Abschluss als Diplom-Juristin bzw. Diplom-Jurist (Erstes juristisches Staatsexamen).

    Der ständige Umgang mit Publikum erfordert ein freundliches, kompetentes und sicheres Auftreten. Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:

    • Teamfähigkeit
    • Ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Eigenverantwortung
    • Persönliche Kompetenz und Durchsetzungsvermögen
    • Entscheidungsfreude sowie Freude am Umgang mit Menschen
    • Sicherer Umgang mit den Microsoft-Office-Standardprodukten

    Erfahrungen im Familien- und Unterhaltsrecht sowie im Umgang mit Fachsoftware "PROZOZ 14plus" sind für die Aufgabenwahrnehmung von Vorteil. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wird vorausgesetzt.

    Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:


Das ist Ihre Ansprechpartnerin:

Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Unterhaltsvorschuss, Frau Kottkamp (Tel. 0209 169 - 94 01), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 11.12.2024 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

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