Der Vorstandsbereich der Stadtkämmerin bzw. des Stadtkämmerers – Finanzen, Personal und Organisation, Feuerwehr – umfasst die Referate Verwaltungskoordinierung, Personal und Organisation, Stadtkämmerei und Finanzen sowie Feuerwehr und die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.
Eine andere Abgrenzung des Geschäftskreises bleibt dem Rat der Stadt vorbehalten.
Gesucht wird eine zielstrebige, dynamische, entscheidungsfreudige und kreative Persönlichkeit, die die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllt und über fundierte Kenntnisse in den Bereichen öffentliches Finanzwesen und Personalwirtschaft verfügt. Darüber hinaus wird die Fähigkeit vorausgesetzt, motivierend und überzeugend zu führen.
Die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und eine ausreichende Erfahrung gem. § 71 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sind nachzuweisen.
Engagement und Kooperationsbereitschaft sowie hohe soziale und kommunikative Kompetenz werden vorausgesetzt.
Darüber hinaus ist langjährige Berufserfahrung in leitender Tätigkeit erforderlich. Es wird erwartet, dass die künftige Stelleninhaberin bzw. der künftige Stelleninhaber den Wohnsitz in Gelsenkirchen nimmt.
Das Einstellungsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung des Gleichstellungsplans der Stadt Gelsenkirchen.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse und ggf. Referenzen) sind unter Angabe des Stichworts
„Bewerbung Stadtkämmerin/Stadtkämmerer“