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Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Im Referat Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Schule für Feuerwehr und Rettungsdienst im Team Rettungsdienstschule die Stelle

einer Klassenlehrerin bzw. eines Klassenlehrers (w/m/d)

für die Notfallsanitäterinnen- bzw. Notfallsanitäter-Ausbildung

Kennziffer: E 2025 - 043 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

    Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

    • Konzeptionierung und Durchführung von Unterrichten sowie Leitung von Lehrgängen in der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen bzw. Notfallsanitätern
    • Organisation und Durchführung der Praxisbegleitung in den Abschnitten Lehrrettungswache und Krankenhaus
    • Entwicklung, Gestaltung und Bestimmung von Lernzielen und Lerninhalten (Curricula)
    • Entwicklung und Weiterentwicklung von Unterrichtsinhalten im Hinblick auf den Fortschritt in Medizin, Wissenschaft, Forschung und Technik
    • Mitwirkung in Prüfungsausschüssen
    • Mitarbeit in Gremien und Ausschüssen
    • Überwachung und Mitwirkung bei der Festlegung von Qualitätsstandards in der Aus- und Fortbildung
    • Lehrtätigkeiten in Aus-, Fort- und Weiterbildung von Rettungsdienstpersonal

    Beim Vorliegen der entsprechenden Qualifikation ist die Teilnahme am Rettungsdienst zur Erhaltung und Vertiefung von Praxiswissen möglich.


Das bringen Sie mit:

    Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Bachelor oder Master) der Medizinpädagogik bzw. mit medizinpädagogischem Schwerpunkt und einer Eignung als Lehrkraft nach Anlage 5 der Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen – Teil I neu und § 3 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter oder der zeitnahe Abschluss.

    Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber wird darüber hinaus erwartet:

    • Erfahrung als Ausbilderin bzw. Ausbilder oder Dozentin bzw. Dozent
    • Erfahrung im rettungsdienstlichen Bereich
    • Unterrichtserfahrung sowie Erfahrungen in der Ausübung von Prüfungstätigkeiten
    • Die Fähigkeit, den Unterricht handlungsorientiert und innovativ zu gestalten sowie pädagogisch zu reflektieren
    • Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise innerhalb eines Teams
    • Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung
    • Führerschein der Klasse B

    Wünschenswert ist die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter oder Rettungsassistentin bzw. Rettungsassistent sowie die Qualifikation zur Lehrrettungsassistentin bzw. Lehrrettungsassistenten oder zur Praxisanleiterin bzw. zum Praxisanleiter.

    Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:


Das sind Ihre Ansprechpartner:

Für weitere Informationen stehen Ihnen der Leiter der Abteilung Schule für Feuerwehr und Rettungsdienst, Herr Gies (Tel. 0209 1704-203) sowie Herr Frenthoff (Tel. 0209 1704-205) gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 26.03.2025 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

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