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Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Im Referat Vermessung und Kataster der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Bodenordnung und Bewertung im Team Geschäftsstelle Umlegungsausschuss und Bodenverkehr die Stelle

einer Ingenieurin bzw. eines Ingenieurs (w/m/d)

für den Bereich städtebauliche Verträge und Grundstücksteilungen

Kennziffer: G 2026 - 004 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

    Das Team Geschäftsstelle Umlegungsausschuss und Bodenverkehr ist mit den Aufgaben der Umlegungsstelle, der Erstellung städtebaulicher Verträge,  der Prüfung des gesetzlichen Vorkaufsrechts sowie der Genehmigung von Grundstücksteilungen nach Landesbauordnung NRW (BauO NRW) betraut. Ein Schwerpunkt des Teams liegt in der Erarbeitung und Erstellung von städtebaulichen Verträgen, Durchführungsverträgen sowie Abwendungsvereinbarungen.

    Sie werden Teil eines innovativen Teams, das insbesondere bei der Vertragserstellung und -gestaltung einen interdisziplinären Überblick behalten muss. Hier laufen viele Fäden zusammen, die zu einem Gesamtwerk verknüpft werden müssen.

    Zu Ihren Tätigkeiten gehören insbesondere:

    Städtebauliche Verträge/ Abwendungsvereinbarungen:

    • Selbstständige Erarbeitung von Städtebaulichen Verträgen, Durchführungsverträgen, Abwendungsvereinbarungen zur Vorbereitung, Sicherung und Realisierung struktureller Entwicklungen Gelsenkirchens
    • Evaluation der zu beteiligenden internen und externen Akteure je nach Vertragsgegenstand
    • Koordinierung, Moderation und Zusammenführung der unterschiedlichen Belange der Akteure mit dem Vorhabenträger
    • Abstimmung mit internen oder externen Vertragsparteien

    Grundstücksteilungen:

    • Eigenständige Führung der Verfahren zur Genehmigung von Grundstücksteilungen nach der BauO NRW
    • Baurechtliche Bewertung von Sachverhalten
    • Interne und externe Abstimmung zu Anträgen auf Teilungsgenehmigung
    • Monitoring der Grundstücksbildungen einschließlich der sich daraus ergebenden Grundstücksneuordnungen im Kontext mit gesamtstädtischen Zielvorgaben zur strukturellen Sicherung und Entwicklung Gelsenkirchens


Das bringen Sie mit:

    Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der Abschluss eines Hochschulstudiums (Bachelor, Diplom oder Master) der Fachrichtung Vermessung, Architektur, Bauwesen, Raumplanung, Städtebau, Geographie oder einer vergleichbaren ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung.

    Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des vermessungstechnischen Dienstes des Landes NRW oder über eine vergleichbare Qualifikation eines anderen Bundeslandes.

    Berufliche Erfahrungen und Vorkenntnisse im Vertragswesen, im Städtebau oder im Baurecht sind für die Aufgabenerledigung von Vorteil.

    Absolventinnen und Absolventen ohne einschlägige Berufserfahrung, die sich engagiert in diese vielseitigen und spannenden Themenfelder einarbeiten wollen, bieten wir durch gezielte Fortbildungen und eine strukturierte Einarbeitung ebenso die Möglichkeit, in unser Team einzusteigen.

    Darüber hinaus bringen Sie folgende Eigenschaften mit:

    • Sie arbeiten zielorientiert und behalten dabei stets den Gesamtüberblick
    • Sie sind kommunikationsstark, aufmerksam und vielseitig interessiert
    • Sie bringen die Motivation mit, Ihr Fachwissen stetig zu erweitern
    • Sie sind zuverlässig und arbeiten sowohl eigenständig als auch effektiv im Team

    Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:


Das ist Ihr Ansprechpartner:

Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Bodenordnung und Bewertung , Herr Sudek (Tel. 0209/ 169 - 4246), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 17.05.2026 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de und www.einbunterhaufen.de.