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Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Querschnittsmanagement, Jugendberufshilfe, Aktiv-Jobs Betreuungsstelle im Team Jugendberufshilfe die Teilzeitstelle als

Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler (w/m/d)

für die Sprachen Rumänisch und/oder Bulgarisch

Kennziffer: E 2025 - 126 (bitte bei Bewerbung angeben)

befristet für die Dauer eines Jahres zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

    Die Kommunale Jugendberufshilfe als Teilbereich der Jugendsozialarbeit (Pflichtaufgabe nach § 13 SGB VIII) zielt auf die schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration junger Menschen, die aufgrund von sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, ab.

    Ferner ist die Jugendberufshilfe Bildungsträger und bietet arbeitslosen Bürgern bis zum Renteneintritt die Möglichkeit, in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung tätig zu werden in gemeinnützigen zusätzlichen Tätigkeiten

    Die Jugendberufshilfe führt seit 2006 vom Integrationscenter Gelsenkirchen geförderte Maßnahmen nach §16d SGB II durch. Ziel der Maßnahmen ist es, langzeitarbeitslosen Menschen die Möglichkeit zu bieten, einem geregelten Arbeitsalltag in geschützter Umgebung nachzugehen und so wieder eine Tagesstruktur zu erlangen.

    In diese Maßnahmen werden ebenfalls Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne gute Deutschkenntnisse zugewiesen.

    Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen insbesondere:

    • Übersetzungstätigkeit innerhalb der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
    • Begleitung bei aufsuchender Arbeit sowie Aktivieren der Teilnehmenden
    • Führen von Anwesenheitsnachweisen


Das bringen Sie mit:

    Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist die Ausbildung zur Dolmetscherin bzw. zum Dolmetscher oder die Qualifizierung zur Sprach- und Integrationsmittlerin bzw. zum Sprach- und Integrationsmittler für die Sprachen Rumänisch und/oder Bulgarisch.

    Darüber hinaus sind sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift zwingend erforderlich.

    Türkische Sprachkenntnisse sind von Vorteil.

    Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber werden darüber hinaus erwartet:

    • Teamfähigkeit
    • Kommunikative Kompetenz
    • Eigenverantwortliches Handeln im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung
    • Einfühlungsvermögen

    Erfahrungen in der Arbeit mit benachteiligten Menschen sind von Vorteil. Außerdem ist ein sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware wünschenswert.

    Ein PKW-Führerschein der Klasse B (bitte Nachweis beifügen) ist zwingend erforderlich.

    Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Wir bieten Ihnen:


Das ist Ihr Ansprechpartner:

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Micheel, (Tel. 0209 169 - 9439), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 14.07.2025 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

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