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Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Im Referat Soziales der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Hilfe für Senioren, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung im Team Heimaufsicht, Qualitätssicherung, Clearingstelle die Stelle

einer Pflegefachkraft (w/m/d)

Kennziffer: E 2025 - 109 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

    Die Tätigkeiten umfassen die Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) und der dazu ergangenen Verordnung als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung über die in Gelsenkirchen ansässigen Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Gasteinrichtungen der Tages- und Nachtpflege, ambulanten Diensten, Einrichtungen des Servicewohnens sowie der Werkstätten für behinderte Menschen.

    Der Aufgabeninhalt umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

    • Durchführung von Regelprüfungen sowie der anlassbezogenen Prüfungen der Betreuungseinrichtungen, einschließlich der Erstellung eines entsprechenden Prüfberichts
    • Beratung von Einrichtungen und Mitarbeitenden, der Nutzerinnen und Nutzer sowie deren Angehörigen und weiteren Personen zur Behebung festgestellter Mängel und internen Qualitätssicherung
    • Koordinierung der Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen und anderen Institutionen auf kommunaler Ebene


Das bringen Sie mit:

    Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger oder zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.

    Darüber hinaus ist eine mehrjährige praktische Erfahrung in der Pflege für die Beurteilung des pflegerisch notwendigen Bedarfes sowie der Betreuung unerlässlich und im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nachzuweisen (z.B. durch Arbeitszeugnisse).

    Aufgrund der Sensibilität des Aufgabenbereiches werden besondere Anforderungen hinsichtlich der sozialen Kompetenzen gestellt. Hierzu zählen insbesondere:

    • Einfühlungsvermögen und Verständnis für die speziellen Belange älterer, pflegebedürftiger Menschen und Menschen mit Behinderungen
    • Sicheres und freundliches Auftreten
    • Physische und psychische Belastbarkeit
    • Team- und Kommunikationsfähigkeit
    • Fähigkeit zur Problemlösung und Entscheidungsfindung
    • Flexibilität, Verantwortungs- und Einsatzbereitschaft

    Eine selbständige eigenverantwortliche und engagierte Arbeitsweise, der sichere Umgang mit den Microsoft-Office-Produkten sowie die Bereitschaft zur Teilnahme an fachlichen Fortbildungen sind erforderlich.

    Kenntnisse und Erfahrungen in der Beatmungs- oder Intensivpflege, der Palliativpflege oder im Bereich der Geriatrie bzw. Gerontopsychiatrie sind wünschenswert.

    Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:


Das ist Ihr Ansprechpartner:

Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Hilfe für Senioren, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung, Herr Kuttler (Tel. 0209 169 2252) gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 05.06.2025 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

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