Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile - ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!
Im Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt Gelsenkirchen sind in der Abteilung Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene drei Stellen als
Auszubildende zur Lebensmittelkontrolleurin bzw. Auszubildender zum Lebensmittelkontrolleur (w/m/d)
Kennziffer: E 2024 - 228 (bitte bei Bewerbung angeben)zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
Ablauf der Ausbildung:
Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure absolvieren eine zweijährige Zusatzausbildung mit anschließender Staatsprüfung.
Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten. In diesem Fall das Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen.
Die 24-monatige Ausbildung ist in einen insgesamt 18-monatigen praktischen sowie einen insgesamt 6-monatigen theoretischen Teil aufgeteilt.
Insgesamt verbringen Sie 18 Monate im Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen. Dazu zählen auch Praktika bei anderen Behörden, die an der Lebensmittelüberwachung beteiligt sind (bspw. Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt, Polizei, Referat Gesundheit).
Der theoretische Anteil der Ausbildung ist an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf zu absolvieren. Insgesamt umfasst der Unterricht 720 Unterrichtsstunden und gliedert sich in drei Module. Während der Ausbildung sind entsprechende Leistungsnachweise in Form von Klausuren, Befähigungsberichten und schriftlichen Ausarbeitungen zu erbringen.
Die Ausbildung wird mit erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfungen beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beendet.
Diese Prüfung gliedert sich in drei Teile:
Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Lebensmittelkontrolleurin und zum Lebensmittelkontrolleur (APVOLKon NRW).
Sie besitzen einen Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Technikerin bzw. Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf oder eine mindestens dreijährige Beschäftigung im mittleren oder gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung in der amtlichen Lebensmittelkontrolle oder einen Fachhochschulabschluss mit Diplom- oder Bachelorprüfung in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt.
Näheres zu den einzelnen Berufszweigen, mit denen Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen können, finden Sie auch unter https://www.lanuv.nrw.de/das-lanuv/karriere-im-lanuv/ausbildung/fachberufe/lebensmittelkontrolleur-lebensmittelkontrolleurin.
Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber werden darüber hinaus erwartet:
Der sichere Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware wird erwartet.
Ein PKW-Führerschein der Klasse B (bitte Nachweis beifügen) ist zwingend erforderlich.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet
Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene, Frau Schäfer (Tel. 0209 169 - 87 14), gerne zur Verfügung.
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 08.01.2025 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".
Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.