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Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst in der Fachstelle Spezialdienste im Team Kinderschutz die Teilzeitstelle

einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters (w/m/d)

als Kinderschutzfachkraft

Kennziffer: E 2025 - 125 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

    Der Allgemeine Städtische Sozialdienst (ASD) erbringt Leistungen und erledigt Aufgaben der erzieherischen Jugendhilfe, der Hilfen zur Erziehung, der Hilfen für junge Volljährige sowie der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Gesundheitshilfe. Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten umfasst die Wahrnehmung des Aufgabenbereichs Schutz des Kindeswohls im Rahmen der staatlichen Garantenstellung.

    Zum Aufgabengebiet der Kinderschutzfachkraft gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

    • Fachberatung, Unterstützung und Unterweisung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Referates sowie anderer Jugendhilfeeinrichtungen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen
    • Beratung freier Träger sowie der Berufsgeheimnisträgerinnen und -geheimnisträger bei der Gefährdungseinschätzung
    • Krisenintervention in Fällen von Kindeswohlgefährdungen
    • Aktive Begleitung bei der Durchführung von Inobhutnahmen
    • Sichtung, Beurteilung und Zuordnung der eingehenden Mitteilungen mit Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung einschließlich der Beratung, Unterstützung und Unterweisung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
    • Unterstützung der fallzuständigen Fachkräfte bei der Vorbereitung, Durchführung und Einleitung der Intervention und Koordination von Hilfeleistungen im Rahmen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdungen
    • Teilnahme an Hilfeplangesprächen mit Gefährdungshintergrund
    • Entwicklung von kooperativen Verbundsystemen
    • Auswertung der Mitteilungen aus der Bürgerschaft und den örtlichen Beratungsstellen, Diensten und Institutionen mit Blick auf Beeinträchtigungen, bestehende Gefährdungsfaktoren und erhöhte Belastungen, die sich zu Gefährdungen ausweiten könnten
    • Weiterentwicklung der bestehenden Qualitäts- und Verfahrensstandards im Rahmen der eigenen Dienstleistung
    • Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Netzwerken, Erstellung von Konzepten und Verwaltungsvorlagen
    • Planung, Organisation und Durchführung von Fachtagungen

    Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Innen- und Außendienst. Daneben gehören auch Einsätze im Rahmen der Rufbereitschaft zum Tätigkeitsgebiet


Das bringen Sie mit:

    Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung.

    Alternativ verfügen Sie über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Erziehungswissenschaften/Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master). In diesem Fall müssen Sie berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe nachweisen können. (Diese Erfahrungen bzw. Kenntnisse sind in den Bewerbungsunterlagen anhand von Arbeitszeugnissen etc. zu belegen.)

    Gesucht werden erfahrene Fachkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung und der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sowie zur Teilnahme an der Schulung zur Kinderschutzfachkraft gem. §§ 8a/b SGB VIII und § 4 KKG, sofern diese nicht bereits absolviert wurde.

    Die ausgeschriebene Funktion erfordert ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität sowie die Fähigkeit, in komplexen und vernetzten Zusammenhängen zu agieren.

    Zur verantwortlichen Gestaltung der Aufgaben sind insbesondere unter Beachtung der Letztverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers ein über das normale Maß hinausgehendes Engagement sowie Belastbarkeit notwendig.

    Kenntnisse der Microsoft-Office-Standardsoftware sind ebenso wie das Vorhandensein eines PKW-Führerscheins der Klasse B (bitte Nachweis beifügen) Voraussetzung.

    Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:


Das ist Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner:

Für weitere Informationen stehen Ihnen der Leiter der Fachstelle Spezialdienste, Herr Böker-Werner (Tel. 0209 169 - 30 11), und die Leiterin des Teams Kinderschutz, Frau Zahn (Tel. 0209 169 - 46 46), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 01.07.2025 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

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