Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die
Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile - ist hier nicht drin. Komm zu uns und
gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!
Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen sind in der Abteilung
Allgemeiner Sozialer Dienst in der Fachstelle Bezirksdienste mehrere Stellen als
Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter (w/m/d)
oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge (w/m/d)
Kennziffer: S 02 (bitte bei Bewerbung angeben)
befristet und unbefristet zu besetzen.
Das sind Ihre Aufgaben bei uns:
Die Bezirkssozialarbeit erbringt Leistungen und Aufgaben zur Förderung der Erziehung in der Familie. Sie sind unter anderem zuständig für die Familienhilfe, für die Planung und Umsetzung der Hilfen zur Erziehung, für die Aufgabenstellungen zum Schutz des Kindeswohls im Rahmen der staatlichen Garantenstellung sowie für Tätigkeiten in Teilbereichen der Gesundheitshilfe nach den Vorgaben der jeweiligen Gesetzesgrundlagen.
Der Einsatz erfolgt in den Stadtbezirken. Neben dem Innen- und Außendienst gehören auch Einsätze im Rahmen der Rufbereitschaft zum Tätigkeitsbereich der Bezirkssozialdienste.
Das bringen Sie mit:
Die Aufgabenwahrnehmung erfordert:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit bzw. der Sozialpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) mit staatlicher Anerkennung
oder
-
ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Heilpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) mit staatlicher Anerkennung
oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Kindheitspädagogik (Bachelor oder Master) mit staatlicher Anerkennung. Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Studium der Kindheitspädagogik müssen Erfahrungen in der Jugendhilfe nachweisen können
oder
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ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaften/ Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master).
Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Studium der Erziehungswissenschaften/Pädagogik müssen Erfahrungen in der Jugendhilfe nachweisen können.
Darüber hinaus werden vorausgesetzt:
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Berufserfahrung oder sehr gute Fachkenntnisse in einschlägigen Bereichen der sozialen Arbeit
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Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht sowie im Ehe- und Familienrecht
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Anwendungsreife Kenntnisse im Verwaltungsrecht/Verwaltungshandeln
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Kommunikative Kompetenzen wie Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen sowie eine sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
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Ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft
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Sozialkompetenz und Teamfähigkeit
- Sicherer Umgang mit den Standardsoftwareprodukten (MS-Office), hohe Medienkompetenz
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PKW-Führerschein der Klasse B (bitte Nachweis beifügen)
Gute Kenntnisse einer oder mehrerer Fremdsprachen sowie Vorkenntnisse, Erfahrungen oder Zusatzqualifikationen in beraterischen Themen, beispielsweise der systematischen Beratung, sind von Vorteil.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die
Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen
zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen
erwartet.
Wir bieten Ihnen:
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Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und
dynamischen Verwaltung
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Einen sicheren Arbeitsplatz in einer unbefristeten Vollzeit- oder Teilzeitstelle. Eine Besetzung der Vollzeitstellen mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich. Darüber hinaus stehen zahlreiche befristete Arbeitsplätze in unterschiedlichen Konstellationen hinsichtlich der Arbeitszeit und der Befristungsdauer zur Verfügung
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Eine 39-Stunden-Woche
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Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE) unter Eingruppierung in die EGr. S 15 TVöD-SuE
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Eine 5-Tage-Woche mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells (Die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitseinsätzen an Wochenenden, Feiertagen und in den Abendstunden muss vorhanden sein.)
- Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen der Stadt Gelsenkirchen
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Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
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Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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Eine gute betriebliche Altersvorsorge
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Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV
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Die Bereitstellung eines Dienstfahrzeuges für die Wahrnehmung von Außenterminen
Das ist Ihr Ansprechpartner bzw. Ihre Ansprechpartnerin:
Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Markussian (Tel. 0209/ 169 - 94 14), Leiter
der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst, und Frau Westphal (Tel. 0209/ 169 – 28 86), gerne zur Verfügung.
Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung
widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu
können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz
NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt
berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der
Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem
Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Sie fühlen sich angesprochen?
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen zeitnah direkt hier durch den Klick auf den Button "Online-Bewerbung".