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Bei der Stadt Gelsenkirchen ist die Stelle

der Stadtkämmerin bzw. des Stadtkämmerers (w/m/d)

Kennziffer: E 2026 - V2 (bitte bei Bewerbung angeben)

möglichst zum 01.07.2026 zu besetzen.

Die Wahlzeit beträgt 8 Jahre.

    Neben den Dienstbezügen der Besoldungsgruppe B 5 LBesG NRW wird eine Aufwandsentschädigung in der gesetzlichen Höhe gewährt.

    Der Vorstandsbereich der Stadtkämmerin bzw. des Stadtkämmerers – Finanzen, Recht, Digitalisierung, Personal und Organisation – umfasst die Referate Verwaltungskoordinierung, Personal und Organisation, Stadtkämmerei und Finanzen, Recht sowie die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gkd-el (Gelsenkirchener kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe) und die Stabsstelle Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.

    Eine andere Abgrenzung des Geschäftskreises bleibt dem Rat der Stadt vorbehalten.

    Ein Jurastudium mit zweitem Staatsexamen und damit die Befähigung zum Richteramt oder die Befähigung zur Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt wäre für die Übernahme der Aufgabe wünschenswert.

    Gesucht wird eine zielstrebige, dynamische, entscheidungsfreudige und kreative Persönlichkeit, die die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllt und über fundierte Kenntnisse in den Bereichen öffentliches Finanzwesen, Personalwirtschaft und Beteiligungssteuerung verfügt. Darüber hinaus wird die Fähigkeit vorausgesetzt, motivierend und überzeugend zu führen.

    Die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und eine ausreichende Erfahrung gem. § 71 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sind nachzuweisen.

    Engagement und Kooperationsbereitschaft sowie hohe soziale und kommunikative Kompetenz werden vorausgesetzt.

    Darüber hinaus ist langjährige Berufserfahrung in leitender Tätigkeit erforderlich. Es wird erwartet, dass die künftige Stelleninhaberin bzw. der künftige Stelleninhaber den Wohnsitz in Gelsenkirchen nimmt.

    Das Einstellungsverfahren erfolgt unter Berücksichtigung des Gleichstellungsplans der Stadt Gelsenkirchen.

    Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse und ggf. Referenzen) sind unter Angabe des Stichworts „Bewerbung Stadtkämmerin/Stadtkämmerer“

    spätestens bis zum 20.04.2026

    ausschließlich per E-Mail zu richten an das von uns beauftragte Personalberatungsunternehmen Personalberatung Alexandra Franz M.A., Partner der EXECUTIVE SERVICES GROUP Bochum, Alexandra.Franz@esgroup.de.

    Für Rückfragen steht Ihnen Frau Franz unter 02 34 – 58 87 290 gern zur Verfügung.

    Eine persönliche Vorstellung ist nur nach vorheriger Absprache erbeten.