Das bringen Sie mit:
• Sie haben bereits verwaltungsnahe Qualifikationen außerhalb der öffentlichen Verwaltung erlangt und möchten sich beruflich neu orientieren (z.B. wirtschaftsrechtliches Studium oder abgeschlossene Ausbildung mit juristischen oder kaufmännischen Schwerpunkten wie etwa Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann)
• Sie arbeiten gerne im Team, sind flexibel und belastbar
• Sie erledigen Ihre Arbeit selbstständig, eigenverantwortlich und verfügen über die
notwendige Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit
• Sie überzeugen durch ein aufgeschlossenes, freundliches und sicheres Auftreten
• Ihre sozialen und interkulturellen Kompetenzen ermöglichen den wertschätzenden Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen im Arbeitsalltag
Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme:
Neben einer dienstbegleitenden Unterweisung am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe in Dorsten, die drei Tage die Woche vorrangig online stattfinden wird, erfolgt an zwei Tagen in der Woche die praktische Ausbildung bei der Stadtverwaltung Gelsenkirchen. Im Rahmen der Qualifizierung werden Sie so umfassend für den Einsatz in der gesamten Verwaltung qualifiziert. Die Lerninhalte erstrecken sich auf unterschiedliche Module wie zum Beispiel allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Sozialrecht sowie Verwaltungsmanagement oder Kommunales Finanzmanagement. Auch die Vermittlung von Handlungs- und Sozialkompetenzen ist ein Bestandteil des Lehrganges.
Rahmenbedingungen:
Die Qualifizierung beginnt voraussichtlich im September 2025. Sie startet mit einer Vorqualifizierungsphase, während dieser zwei Leistungsnachweise erfolgreich zu erbringen sind, um die Qualifizierung fortsetzen zu können. Mit erfolgreichem Abschluss des Verwaltungslehrgangs II erwerben Sie den Titel Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt. Es handelt sich um eine Qualifizierung in Vollzeit (durchschnittlich 39 Wochenstunden), während der Sie ein Entgelt von derzeit 2.318,47 € erhalten. Bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs ist die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer dazugehörigen Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 9 c des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorgesehen. Es besteht eine Bleibeverpflichtung bei der Stadtverwaltung Gelsenkirchen für die Dauer von drei Jahren.