Das bringen Sie mit:
• Sie haben bereits verwaltungsnahe Qualifikationen außerhalb der öffentlichen Verwaltung erlangt und möchten sich beruflich neu orientieren (z.B. wirtschaftsrechtliches Studium oder abgeschlossene Ausbildung mit juristischen oder kaufmännischen Schwerpunkten wie etwa Bankkauffrau bzw. Bankkaufmann)
• Sie arbeiten gerne im Team, sind flexibel und belastbar
• Sie erledigen Ihre Arbeit selbstständig, eigenverantwortlich und verfügen über die
notwendige Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit
• Sie überzeugen durch ein aufgeschlossenes, freundliches und sicheres Auftreten
• Ihre sozialen und interkulturellen Kompetenzen ermöglichen den wertschätzenden Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen im Arbeitsalltag
Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme:
Neben einer dienstbegleitenden Unterweisung am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe in Dorsten, die zwei Tage die Woche stattfinden wird, erfolgt an drei Tagen in der Woche die praktische Ausbildung Im Referat Soziales oder im IAG. Die Lerninhalte erstrecken sich auf unterschiedliche Module wie zum Beispiel allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunalrecht, Sozialrecht sowie Verwaltungsmanagement oder Kommunales Finanzmanagement. Auch die Vermittlung von Handlungs- und Sozialkompetenzen ist ein Bestandteil des Lehrganges. Zusätzlich werden Sie an 31 Seminartagen im Schwerpunkt Sozialrecht spezialisiert.
Rahmenbedingungen:
Die Qualifizierung beginnt voraussichtlich im Oktober. Sie startet mit einer Vorqualifizierungsphase, während dieser zwei Leistungsnachweise erfolgreich zu erbringen, um die Qualifizierung fortsetzen zu können. Anschließend beginnen die Spe-zialisierung im Schwerpunkt Sozialrecht und der Verwaltungslehrgang II. Mit erfolgreichem Abschluss erwerben Sie den Titel Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt. Es handelt sich um eine Qualifizierung in Vollzeit (durchschnittlich 39 Wochenstunden), während der Sie ein Entgelt von derzeit 1.355,68 € erhalten. Bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs ist die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer dazugehörigen Eingruppierung nach der Entgelt-gruppe 9 c des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorgesehen. Es besteht eine Bleibeverpflichtung bei der Stadtverwaltung Gelsenkirchen für die Dauer von drei Jahren.