In Gelsenkirchen ist die Stadt einer der größten Arbeitgeber und leistungsstarker Dienstleister für rund 260.000 Menschen. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit!
Studieren und Geld verdienen? Du möchtest das im Studium erlernte direkt in der Praxis anwenden? Du suchst einen Job mit guter Perspektive und der Chance auf einen verantwortungsvollen Aufgabenbereich? Für den Studienbeginn 01.09.2025 sucht die Stadt Gelsenkirchen engagierte und zuverlässige Menschen, die unser Team verstärken wollen und dazu bereit sind,
etwas Neues zu lernen.
Das praxisorientierte Vollzeitstudium zum Bachelor of Laws findet an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (kurz: HSPV NRW) in Gelsenkirchen oder Herne statt und dauert insgesamt drei Jahre. Der Schwerpunkt dieses Studienganges liegt auf den rechtswissenschaftlichen Fächern, wie z.B. Verwaltungsrecht, Staatsrecht oder
Sozialrecht. Nichtdestotrotz lernst du innerhalb des Studiums aber auch wirtschaftswissenschaftliche sowie
sozialwissenschaftliche Themengebiete kennen. Denn je nach Einsatzort in der Verwaltung werden unterschiedliche Aspekte deines Studiums benötigt. Um das in Theorie erlernte Wissen in der Praxis anwenden zu können, sieht der
Studienverlaufsplan fünf Praxiseinsätze in unterschiedlichen Referaten der Stadtverwaltung für dich vor.
Zum Studienbeginn 01.09.2025 bietet die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW) in Dortmund neben dem Vollzeitstudiengang einen Teilzeitstudiengang an. Bei dem Teilzeitstudiengang wird die Arbeitszeit in den praktischen
Abschnitten auf 30 Stunden reduziert und in den fachwissenschaftlichen Studienabschnitten finden wöchentlich ca. 15 – 23 Lehrveranstaltungsstunden statt. Das Studium erstreckt sich insgesamt über eine Dauer von vier Jahren. Prioritärer
Adressatenkreis sind Personen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Schwerbehinderte. Eine Zulassung zum Teilzeitstudium kann jedoch auch ohne die vorher aufgeführten Voraussetzungen erfolgen.
Die Studieninhalte und Prüfungen sind im Vollzeitstudiengang und Teilzeitstudiengang identisch.
Weitere Informationen zum Studienverlauf kannst du auf der Homepage der HSPV NRW einsehen.
Nach Abschluss deines Studiums bist du für die unterschiedlichen Aufgaben der Stadtverwaltung gewappnet und kannst grundsätzlich in allen Referaten eingesetzt werden. Selbstverständlich kannst du dich in den einzelnen Aufgabenbereichen fachlich weiterbilden, in andere Dienststellen wechseln sowie „auf der Karriereleiter“ nach oben steigen.
Das dreijährige Vollzeitstudium und das vierjährige Teilzeitstudium sind geprägt durch einen regelmäßigen Wechsel aus
Theorie und Praxis. Du wirst im Vollzeitstudium in insgesamt vier Abschnitten an der HSPV unterrichtet und sammelst
Erfahrungen in fünf praktischen Abschnitten in der Verwaltung (Verwaltungsorganisation, Finanzwesen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Leistungsverwaltung). Im Teilzeitstudium wirst du in insgesamt sieben Abschnitten an der HSPV
unterrichtet. Der Studienverlaufsplan sieht zudem die Durchführung einer Projektarbeit vor, bei der du mit deinen
Kommilitoninnen und Kommilitonen eine wissenschaftliche Fragestellung gemeinschaftlich untersuchst.
Grundsätzlich besteht zudem die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen ein Auslandssemester durchzuführen. Zum Abschluss deines Studiums musst du deine Bachelorarbeit fertigen.