Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!
Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter (w/m/d)
Als Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter bist du verantwortlich für die adäquate medizinische Versorgung von Notfallpatienten direkt am Notfallort und auf dem Rettungswagen oder unterstützt bei der Versorgung auf dem Notarzteinsatzfahrzeug mit anschließendem Transport in eine geeignete Zielklinik. Während der Ausbildung arbeitest du eng mit Notärztinnen und Notärzten sowie den städtischen Rettungskräften zusammen.
Voraussetzungen:
Ausbildungsverlauf:
Die dreijährige Ausbildung findet im Wechsel zwischen:
- der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter und
- dem Rettungsdienst der Feuerwehr Gelsenkirchen und
- verschiedenen Kliniken in Gelsenkirchen
statt und vermittelt dir sowohl medizinisches Fachwissen als auch praktische Fähigkeiten in realen Einsatzsituationen.
Daten und Fakten:
- Ausbildungsbeginn: 01.10.2026
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Monatliche Vergütung:
seit dem 01.04.2025: zwischen 1.340,69 € bis 1.503,38 € (je nach Ausbildungsjahr)
ab dem 01.05.2026: zwischen 1.490,69 € bis 1.653,38 € (je nach Ausbildungsjahr)
Was du sonst noch wissen solltest!
- Bei der Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter handelt es sich um eine Ausbildung über Bedarf. Eine Weiterbeschäftigung nach erfolgreichem Abschluss ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Mit Abschluss der Ausbildung hast du jedoch die Möglichkeit in den feuerwehrtechnischen Dienst der Stadt Gelsenkirchen einzusteigen, indem du dich für die 18-monatige Grundausbildung (B1-Lehrgang) bewirbst.
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Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
- Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal einbringen zu können. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
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Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplans der Stadt Gelsenkirchen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Für Fragen zum Auswahlverfahren steht dir Herr von der Lieck aus dem Team Ausbildung und Qualifizierung, Telefon 0209 169-6800, gerne zur Verfügung. Bei inhaltlichen Fragen zur Ausbildung sowie zu den zukünftigen Aufgaben kannst du dich bei Herrn Schneider, Telefon 0209 1704-220 oder Herrn Fleige, Telefon 0209 1704-227 melden. Per E-Mail kannst du dich jederzeit an ausbildung@gelsenkirchen.de wenden.
Bewerbungsfrist: 31.03.2026