Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile - ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!
Bei der Stadt Gelsenkirchen ist im Referat Kinder, Jugend und Familien in der Abteilung Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss im Team Unterhaltsvorschuss die Stelle
einer Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters (w/m/d)
Kennziffer: E 2024 - 172 (bitte bei Bewerbung angeben)unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst die Erledigung der Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
Dazu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist die Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt und damit die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder die Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten oder der Abschluss des Verwaltungslehrgangs I.
Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:
Erfahrungen im Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware werden vorausgesetzt. Kenntnisse in der Fachanwendung KDN.sozial sind wünschenswert.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss, Frau Kottkamp (Tel. 0209 169 - 94 01), gerne zur Verfügung.
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 08.10.2024 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".