Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile - ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!
Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Jugend- und Familienförderung im Team Familienförderung die Stelle
einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters (w/m/d)
oder einer Sozialpädagogin bzw. eines Sozialpädagogen (w/m/d)
Kennziffer: E 2024 - 159 (bitte bei Bewerbung angeben)zu besetzen. Der Einsatz erfolgt zunächst im Rahmen einer Mutterschutz- und Elternzeitvertretung befristet bis voraussichtlich Ende November 2025.
Im Anschluss ist ein Einsatz auf einer anderen Position im Referat 51 – Kinder, Jugend und Familien – vorgesehen.
Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung.
Alternativ verfügen Sie über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Kindheitspädagogik (mit staatlicher Anerkennung) oder Erziehungswissenschaften/Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master). In diesem Fall müssen Sie berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe nachweisen können. (Diese Erfahrungen bzw. Kenntnisse sind in den Bewerbungsunterlagen anhand von Arbeitszeugnissen etc. zu belegen.)
Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:
Ein sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware sowie die Bereitschaft, sich in weitere Programme einzuarbeiten, wird vorausgesetzt.
Kenntnisse der lokalen Trägerstrukturen - insbesondere im Bereich der Familienbildung - und Erfahrungen in der Abwicklung von Projekten sowie in der Organisation von Veranstaltungen sind wünschenswert.
Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Leiterin der Abteilung Jugend- und Familienförderung, Frau Woelk (Tel. 0209 169 - 9303), sowie der Leiter des Teams Familienförderung, Herr Bühler (Tel. 0209 169 - 9432), gerne zur Verfügung.
Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.
Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 18.09.2024 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".
Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.