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Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst in der Fachstelle Spezialdienste im Team Pflegekinderdienst und Adoption die Teilzeitstelle

einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters (w/m/d)

Kennziffer: E 2025 - 132 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

    Der Allgemeine Städtische Sozialdienst (ASD) erbringt Leistungen und erledigt Aufgaben der erzieherischen Jugendhilfe, der Hilfen zur Erziehung, der Hilfen für junge Volljährige sowie der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie der Gesundheitshilfe.

    Kernaufgabe des Teams ist die Begleitung von Pflegekindern über den gesamten Prozess von der Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie bis zur Rückführung oder Verselbstständigung bzw. Überleitung in andere Hilfeformen.

    Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

    • Einleitung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung gem. §§ 33 und 34 SGB VIII (Pflege- und Erziehungsstellen bzw. trägergestützte, familienanaloge Unterbringungen)
    • Durchführung einer zielorientierten Hilfeplanung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte
    • Anbahnung, Vermittlung, Beratung und Begleitung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gem. § 36 SGB VIII von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und trägergebundene Erziehungsstellen
    • Anwerbung, Überprüfung und Beratung von Adoptiv- und Pflegeeltern sowie von Kurzzeit- und Bereitschaftspflegestellen
    • Planung sowie Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Adoptiv- und Pflegeeltern
    • Netzwerkarbeit mit allen am Hilfeprozess beteiligten Personen und Institutionen
    • Einschätzung und prognostische Bewertung möglicher Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII
    • Konfliktmanagement und Krisenintervention
    • Familiengerichtshilfe für Angelegenheiten der Pflegekinder

    Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt im Innen- und Außendienst.


Das bringen Sie mit:

    Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung.

    Alternativ verfügen Sie über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Erziehungswissenschaften/Pädagogik (Diplom, Bachelor oder Master). In diesem Fall müssen Sie berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe nachweisen können. (Diese Erfahrungen bzw. Kenntnisse sind in den Bewerbungsunterlagen anhand von Arbeitszeugnissen etc. zu belegen.)

    Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:

    • Ein hohes Maß an Durchsetzungsvermögen und Verantwortungsbereitschaft
    • Selbstständigkeit und Eigeninitiative
    • Motivation und Engagement
    • Ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität sowie die Fähigkeit, in komplexen und vernetzten Zusammenhängen agieren zu können.

    Ein PKW-Führerschein der Klasse B (bitte Nachweis beifügen) ist zwingend erforderlich.

    Kenntnisse der Microsoft-Office-Standardsoftware werden vorausgesetzt.

    Erfahrungen im Kinder- und Jugendhilferecht sowie im Ehe- und Familienrecht sind für die Aufgabenwahrnehmung von Vorteil.

    Fachwissen zu Entwicklungsverläufen und den besonderen Beziehungsgefügen von Pflegekindern sind wünschenswert. Die Fähigkeit sich schnell in das Fachgebiet einzuarbeiten wird erwartet.

    Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:


Das sind Ihre Ansprechpartnerinnen bzw. Ihr Ansprechpartner:

Für weitere Informationen stehen Ihnen der Leiter der Fachstelle Spezialdienste, Herr Böker-Werner (Tel. 0209 169 - 30 11), und die Leiterinnen des Teams Pflegekinderdienst und Adoption, Frau Weiffen (Tel. 0209 169 - 93 33) sowie Frau Will (Tel. 0209 169 - 67 34) gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 15.07.2025 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

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