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Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile - ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!

Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen sind in der Abteilung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern zwei Teilzeitstellen als

Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut

oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. -therapeut

Kennziffer: E 2024 - 160 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet ab dem 01.10.2024 bzw. 01.11.2024 zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

    In der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern erhalten Familien vertrauliche Gespräche und Unterstützung z.B. bei Fragen zur Erziehung, Entwicklung, Schule, Trennung/Scheidung oder Konflikten im Familienleben. Zudem ist der Fachdienst zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Hilfeplanung für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach § 35a SGB VIII in die Beratungsstelle integriert.

    Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

    • Fachliche Prüfung der Anspruchsgrundlagen für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII sowie das Verfassen der entsprechenden Stellungnahmen
    • Diagnostik, Beratung und Therapie von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern bei Erziehungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, Leistungsproblemen, Entwicklungsauffälligkeiten, familiären Krisen sowie bei Trennung und Scheidung
    • Entwicklung und Durchführung einzelfallübergreifender Angebote (Multiplikatorenarbeit, Informationsveranstaltungen, Kooperation mit Familienzentren)
    • Zusammenarbeit mit allen Diensten und Einrichtungen der Jugend- und Gesundheitshilfe sowie mit Schulen und Kliniken etc.
    • Weitere Öffnung der Beratungsangebote für Familien mit Zuwanderergeschichte


Das bringen Sie mit:

    Die Aufgabenwahrnehmung erfordert die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.

    Auch Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einem fortgeschrittenen Ausbildungsstand zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten oder zur Kinder- und Jugendpsychotherapeutin bzw. zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten befinden, können bei Vorliegen der vorläufigen Behandlungserlaubnis für eine Stellenbesetzung berücksichtigt werden.

    Darüber hinaus werden von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern erwartet:

    • Beratungserfahrung
    • Ausgewiesene diagnostische Kenntnisse, insbesondere im Bereich psychischer Störungen nach ICD 10, Teilhabebeeinträchtigungen gemäß ICF und seelischer Behinderungen
    • Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit und Entscheidungsfreude sowie die Bereitschaft bzw. Fähigkeit zu einer engen Kooperation in und mit der Jugendhilfe
    • Sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware sowie die Bereitschaft, sich in neue fachspezifische Programme einzuarbeiten

    Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:


Das ist Ihre Ansprechpartnerin:

Für weitere Informationen steht Ihnen die kommissarische Leiterin der Abteilung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, Frau Sukowski (Tel. 0209 169 - 92 10), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 18.09.2024 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

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