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Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Im Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Ausländerangelegenheiten im Team Rückkehrmanagement die Stelle

einer Sachbearbeiterin bzw. eines Sachbearbeiters (w/m/d)

Kennziffer: E 2025 - 055 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

    Das Rückkehrmanagement betreut alle ausländischen Personen im Stadtgebiet, die vollziehbar zur Ausreise aus der Bundesrepublik verpflichtet sind. Dabei umfasst das Tätigkeitsfeld insbesondere die Überwachung und – bei Weigerung – auch die zwangsweise Durchsetzung (Abschiebung) der Ausreisepflicht. Hierfür bedarf es im Vorfeld einer Vielzahl an vorbereitender Maßnahmen.

    Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

    • Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, insbesondere Prüfung und Erlass von Ordnungsverfügungen, Prüfung und Entscheidung über Anträge von Beschäftigungs- und Ausbildungsduldungen
    • Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Identitätsaufklärung wie bspw. Wohnungsdurchsuchungen, Einleitung und Überwachung von Passersatzpapierverfahren sowie Planung und Durchführung von Botschaftsvorführungen
    • Prüfung und Entscheidung über die Erteilung von Duldungen u.a. gem. § 60a Abs. 1 AufenthG und § 60b Abs.1 AufenthG
    • Prüfung freiheitsentziehender Maßnahmen und deren Beantragung bei den zuständigen Gerichten
    • Organisation und Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen mit dazugehörigen Außendiensten


Das bringen Sie mit:

    Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist:

    • die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes in der kommunalen Verwaltung z.B. durch den Abschluss als Bachelor of Laws (Fachrichtung Kommunaler Verwaltungsdienst) oder Bachelor of Arts (Kommunaler Verwaltungsdienst VBWL) bzw. als Diplom-Verwaltungswirtin/Diplom-Verwaltungswirt an der HSPV bzw. ehemals FHöV NRW oder einer vergleichbaren Hochschule eines anderen Bundeslandes

    oder

    • der Abschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. -fachwirt (Verwaltungslehrgang II)

    oder

    • der Abschluss als Bachelor of Arts der Fachrichtung Public Management.

    Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber werden darüber hinaus erwartet:

    • Hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Flexibilität
    • Teamfähigkeit
    • Sicheres Auftreten sowie Durchsetzungsvermögen
    • Fähigkeit zur schnellen, unkomplizierten Problemlösung sowie Entscheidungsfindung

    Erfahrungen auf dem Gebiet des Ausländer- bzw. Ordnungsrechts sowie im Umgang mit konfliktträchtigem Publikum sind von Vorteil.

    Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:


Das ist Ihr Ansprechpartner:

Für weitere Informationen steht Ihnen der Leiter der Abteilung Ausländerangelegenheiten, Herr Kinzel (Tel: 0209/169-3085), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 27.03.2025 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

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