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Bei der Stadt Gelsenkirchen findest du echte Vielfalt. Mehr als 6.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in insgesamt 80 verschiedenen Berufen und sorgen täglich dafür, dass die Menschen in der Stadt gut leben können. Langeweile - ist hier nicht drin. Komm zu uns und gestalte eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mit! Werde Teil des Bunten Haufens!

Im Referat Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz die Stelle

der Abteilungsleiterin bzw. des Abteilungsleiters (w/m/d)

Kennziffer: E 2024 - 171 (bitte bei Bewerbung angeben)

ab dem 01.04.2025 unbefristet zu besetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

    Neben der Dienst- und Führungsaufsicht über die Dienstkräfte der Abteilung gehören zum Aufgabengebiet insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche:

    • Festlegung der strategischen Ausrichtung und von Leistungszielen, Controlling der Aufgabendurchführung, Koordination der Arbeitsauslastung der Teams sowie Personalplanung
    • Treffen von Grundsatzentscheidungen
    • Bearbeitung von Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungs-, Bundesimmissionsschutz- und Sachverständigenverfahren für den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz bei schwierigen Einzelfällen oder bei Fällen grundsätzlicher Bedeutung
    • Teilnahme an Brandverhütungsschauen bei schwierigen Einzelfällen oder bei Fällen grundsätzlicher Bedeutung
    • Umfassende Beratung von Bauherren und Betreibern von Sonderbauten sowie von Veranstaltern
    • Stellungnahmen zu Widerspruchsverfahren und internen Anfragen bzw. Anfragen der politischen Ebene
    • Erstellung von Dienstanweisungen
    • Mitarbeit und Vertretung der Feuerwehr in Arbeitskreisen des Sachgebiets
    • Einsatz als Beamtin bzw. Beamter vom Direktionsdienst und Lagedienst sowie in leitender Position in Führungsstäben und im Krisenstab (Führungsstufen C und D nach FwDV 100)


Das bringen Sie mit:

    Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom an einer Universität, Technischen Universität, Technischen Hochschule) in den Bereichen Naturwissenschaft, Technik oder einem anderen für die Feuerwehren geeigneten Bereich sowie die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes.

    Brandreferendarinnen bzw. Brandreferendare, die ihre Laufbahnprüfung bis zum 31.03.2025 ablegen, können sich ebenfalls bewerben.

    Darüber hinaus werden von der Bewerberin bzw. dem Bewerber erwartet:

    • Gesundheitliche Eignung und uneingeschränkte Atemschutz- und Feuerwehrdiensttauglichkeit (G26.3) sowie überdurchschnittliche Belastbarkeit
    • Ein hohes Maß an Führungs- und Entscheidungsfähigkeit sowie Sozialkompetenz auch außerhalb des Einsatzgeschehens
    • Ein hohes Maß an bautechnischem und baurechtlichem Verständnis
    • Strategisches, konzeptionelles, betriebswirtschaftliches und unternehmerisches Denken und Handeln
    • Ausgeprägtes Servicedenken als Dienstleister bei vorgegebenen Ressourcen
    • Führerschein, mind. der Klasse B, wünschenswert Klasse C
    • Sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standard-Software
    • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (intern/extern)

    Die Verteilung auf innerdienstliche Aufgaben und Arbeitsanteile richtet sich nach den dienstlichen Erfordernissen. Bewerberinnen und Bewerber müssen daher bereit sein, die Funktion sowohl im 24-Stunden-Dienst als auch im 8-Stunden Dienst sowie außerhalb der geregelten Arbeitszeiten wahrzunehmen.

    Mehrjährige Erfahrungen als Einsatzleiterin bzw. Einsatzleiter in der Führungsstufe D nach FwDV 100 (Verbandsführerin bzw. Verbandsführer oder bestellte Einsatzleiterin bzw. bestellter Einsatzleiter gemäß § 33 BHKG) sowie Kenntnisse bei der Führung sogenannter Mobiler Führungsstäbe als deren Leiterin bzw. Leiter (Voraussetzung hierfür sind einschlägige Lehrgänge an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung und dem Institut der Feuerwehr NRW) sind ebenso von Vorteil wie Erfahrungen in der Durchführung und Leitung von Projekten.

    Eine Wohnsitznahme in Gelsenkirchen bzw. im näheren Umfeld der Stadt ist wünschenswert.

    Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:


Das sind Ihre Ansprechpartner:

Für weitere Informationen stehen Ihnen der Leiter des Referates Feuerwehr, Herr Axinger (Tel. 0209 1704-200) sowie der stellvertretende Leiter des Referates Feuerwehr, Herr Stening (Tel. 0209 1704-250), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 17.10.2024 direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere und www.einbunterhaufen.de.

Weitere Informationen zur Feuerwehr Gelsenkirchen sind unter https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/buergerservice/feuerwehr/ausbildung_und_arbeiten_bei_der_feuerwehr/ abrufbar.

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